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SV MOTOR ALTENBURG E.V.
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Aktuelles



Einladung zur Mitgliederversammlung (MGV)

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Sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

das Präsidium des SV Motor Altenburg e.V. beruft auf Grundlage § 11, Ziffer 11.3 der Vereinssatzung die jährliche Mitgliederversammlung für

Datum: Mittwoch, den 19. Februar 2020
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Gaststätte „Poschwitzer Höhe“, 04600 Altenburg, Poschwitzer Str.

ein und gibt hierzu folgende Tagesordnung bekannt:

Tagesordnung

  1. Eröffnung / Begrüßung
  2. Verlesung und Bestätigung der Tagesordnung
  3. Vorschlag und Bestätigung des Versammlungsleiters
  4. Bericht des Präsidiums
  5. Bericht der Abteilungen (Männer, Frauen, Nachwuchs)
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Bericht des Schatzmeisters
  8. Entlastung des Präsidiums und des Schatzmeisters
  9. Aufnahme von Anträgen und deren Beschlussfassung (Die eingehenden Ergänzungen zu Satzungsänderungen, einschl. Personalvorschläge für die Wahlfunktionen, werden auf der Internetseite des SV Motor Altenburg e.V. bekannt gegeben)
  10. Abstimmung über den Haushalt für 2020
  11. Wahl des neuen Vorstands
  12. Offenen Diskussion

Mitwirkung: Anträge, Vorschläge und Anregungen, sowie Ergänzungen zur Tagesordnung, müssen bis eine Woche vor Beginn der MGV (§12, Ziffer12.1) schriftlich dem Präsidium vorliegen.

 

Gez. Thomas Lahr
Präsident SV Motor Altenburg e.V.

Altenburg, 10.01.2020


Folgende Satzungsänderungen (rot markiert) sind vorgesehen: 

Satzungsänderungen § 3 Mittelverwendung – Ergänzungen zum Pkt. 3.4

Im Punkt 3.4 wird der Satzaufbau überarbeitet und lautet neu:

3.4 Bei Bedarf können Zahlungen, im Rahmen der haushaltstechnischen Möglichkeiten, auf Grundlage von Dienstverträgen oder Zahlung einer Aufwandsentschädigung (nach § 3, Nr. 26 a, EstG), durchgeführt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft das Präsidium. Gleiches gilt für die Vertragsbeendigungen.

Satzungsänderungen § 3 Mittelverwendung – Ergänzung Pkt. 3.5

Die Punkte 3.5 bis 3.8 werden nach hinten verschoben neu als Punkte 3.6 bis 3.9. Punkt 3.5 wird neu eingefügt und lautet:

3.5 Durch den Verein kann im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften eine Aufwandsentschädigung für nachfolgend genannten Personenkreis gezahlt werden: Trainer, Betreuer, Spieler, Ordner, Kassenkräfte, Verkauf- und Catering, Schiedsrichter,Aushilfskräfte bei sportlichen Veranstaltungen.

Satzungsänderungen § 7 Mitgliedsbeiträge – Änderung Text und Ergänzung Pkt. 7.6.1

Die Punkte 7.1 und 7.2 werden inhaltlich ergänzt, Punkt 7.6.1 wird neu eingefügt und lautet:

§ 7 Mitgliedsbeiträge

7.1 Bei der Aufnahme in den Verein sind eine Aufnahmegebühr und für den Spielbetrieb notwendige Paßgebühr zu zahlen. Für die Mitgliedschaft im Verein werden Mitgliedsbeiträge erhoben.

7.2 Höhe und Fälligkeit der Aufnahme- und Paßgebühren, sowie der Mitgliedsbeiträge regelt die Anlage 2 „Beitrags- und Gebührenordnung“.

7.6.1 Eine Ausnahme bilden Integrationsflüchtlinge, deren Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Deutschland vom Jobcenter übernommen werden.

Satzungsänderungen § 12 Durchführung der Mitgliederversammlung – Änderung/ Ergänzung Text

Die Punkte 12.1, Bezeichnung ……Absatz 6.1 ……. entfällt und wird ersetzt durch „Mitgliedschaft“, Pkt. 12.5 und 12.8.5 werden inhaltlich ergänzt und lauten:

§ 12 Durchführung der Mitgliederversammlungen

12.1 Jedes stimmberechtigte Mitglied (§ 5 Mitgliedschaft) kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Präsidium schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Das Präsidium soll einem solchen Verlangen in der Regel entsprechen; es muss ihm entsprechen, wenn das Verlangen von einem Zehntel der Vereinsmitglieder schriftlich unterstütztwird.

12.5 Anträge auf Änderung der Satzung dürfen in die Tagesordnung nur aufgenommen werden, wenn sie dem Präsidium fristgemäß vorgelegen haben. Die Behandlung solcher Anträge als Dringlichkeitsantrag ist unzulässig.

12.8.5 nur bei Abstimmungen zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins werden die Zahl der Ja-Stimmen, der Nein- Stimmen, der Stimmenthaltungen und der ungültigen Stimmen gezählt und protokolliert (bezugnehmend auf § 13,Absatz 13.6);

Satzungsänderungen § 13 Abstimmung und Wahlen – Änderung Pkt. 13.6

Im Punkt 13.6 entfällt …..vierFünftel… und wird durch ……. „3/4“ ........... ersetzt:

13.6 Zur Änderung dieser Satzung – auch hinsichtlich ihres Zweckes – ist eine Mehrheit von zwei Dritteln, zur Auflösung des Vereins eine solche von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Satzungsänderungen § 14 Präsidium – Änderung Pkt. 14.4 und Streichung Pkt. 14.9

Punkt 14.4 wird ergänzt ……. „einzeln“ ........... Punkt 14.9 entfällt und wird ersatzlos gestrichen.

§ 14 Präsidium

14.4 Die Mitglieder des Präsidiums vertreten den Verein einzeln im Sinne des § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich und zeichnen als gesetzliche Vertreter.

14.9 Der Umgang mit Beschlüssen und Rechtsgeschäften wird in der Anlage 3 „Geschäftsordnung“ festgelegt.

Satzungsänderungen Pkt. 15.3 und 16.2

Im Punkt 15.3 entfällt ….. Geschäftsordnung…. im Pkt. 16.2 …. und dem erweiterten Präsidium ...... und lautet neu:

3. Kapitel – Das erweiterte Präsidium
15.3 Der Kompetenzbereich für das erweiterte Präsidium wird durch die Geschäftsordnung, Finanzordnung und die Beitrags- und Gebührenordnung, durch schriftliche Aufgabenverteilung (Funktionsplan), Beschlüsse und Protokolle geregelt.

4. Kapitel – Die Kassenprüfer
16.2 Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Präsidium und dem erweiterten Präsidium angehören.

Satzungsänderungen § 18 Anlagen

Im § 18Anlagen entfällt die Anlage 3 Geschäftsordnung ersatzlos und wird gestrichen.

Satzungsänderungen § 19 Versicherungen

Im § 19 Versicherungen - wird der Text durch einen neuenWortlaut ersetzt und ergänzt.
Text alt:
Zur Absicherung des Vereins vor finanziellen Schäden, schließt der Verein eine Vereinshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab.

Text neu:
Zur Absicherung und Abwendung von finanziellen Schäden schließt der Verein entsprechende Versicherungen (z. Bsp. Vereinshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Ehrenamtsversicherung, Hausratversicherung, …) ab.

Anlage 2 – Beitrags- und Gebührenordnung

Im § 1 Grundsätze - wird der Text in Ziffer 5 und Ziffer 6 ergänzt. Ziffer 7 und 8 werden neu ergänzt.

5. Beiträge werden ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Zustimmung für das Lastschrift-verfahren ist mit dem Aufnahmeantrag der Mitgliedschaft an den SV Motor Altenburg e.V. zu erteilen.

6. Änderungen der Anschrift, Bankverbindung, Beitragsgruppe und SEPA-Lastschrift sind schriftlich, auf dem dafür vorgesehenen Vordruck mit Unterschriftund Datum dem Verein mitzuteilen.

7. Eine Ausnahme zum Beitragseinzug bildet der Personenkreis, welcher den Mitgliedsbeitrag durch Antrag und Rechnung vom Verein durch öffentliche Ämter überwiesen bekommt. 8. Alle notwendigen Antrags- und Änderungsformulare sind auf der unserer Internetseite www.motor-altenburg.de hinterlegt.

Text alt:
5. Beiträge werden im Lastschriftverfahren erhoben. Die Zustimmung für das Lastschriftverfahren ist mit dem Aufnahmeantrag der Mitgliedschaft an den SV MotorAltenburg e.V. zu erteilen. 6. Änderungen der Bankverbindung sind formlos schriftlich mit Unterschrift und Datum dem Verein mitzuteilen.

Anlage 2 – Beitrags- und Gebührenordnung

Im § 3.1 Grundbeiträge - wird der Text ….s. Ziffer 1…. in der Beitragsgruppe 04 gestrichen und durch den Wert 30,00 € ersetzt. In Ziffer 1 entfällt ….die Hälfte des jeweiligen Erwachsenenbeitrags….. und wird ersetzt durch …..nach Beitragsklasse 04.

04 Ehrenmitglieder 30,00 €
1. Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder zahlen nach Beitragsklasse 04.

Text alt:
§ 3.1 Grundbeiträge
Beitragsklasse    Mitgliedsform         Beitragshöhe pro Jahr
04                       Ehrenmitglieder      s. Ziffer 1

Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder zahlen die Hälfte des jeweiligen Erwachsenenbeitrags.

Ziffer 5 wird ergänzt und geändert. Ziffer 8 wird ersatzlos gestrichen. Somit wird Ziffer 9 neu Ziffer 8.

Text alt:
5. Der Mitgliedsbeitrag enthält u. a. die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen e.V . (LSBTh) und die Beiträge zur Verwaltungsberufsgenossenschaft in der jeweils gültigen Höhe.

Text neu:
5. Der Mitgliedsbeitrag enthält u. a. die Beiträge und Gebühren für die Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen e.V. (LSBTh), die Beiträge zur Verwaltungsberufsgenossenschaft, Ehrenamtsversicherung, Kreissportbund, Landessportbund, Thüringer Fußballverband, Kreisfußballverband Ostthüringen, in der jeweils gültigen Höhe.

8. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

Ziffer 9 wird Ziffer 8 und wird ergänzt und geändert.


Text alt:
9. Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt durch das DFBNET Verein, DFBnet Modul Vereinsverwaltung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

Text neu:
8. Die Beitrags- und Gebührenerhebung und deren Beitragseinzug erfolgt durch das DFBNET Verein, DFBnet Modul Vereinsverwaltung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Sie werden im Rahmen der gesetzlichen Pflicht nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft wieder gelöscht.

§ 3.3 Mahngebühren und Kosten für Rückbuchungen

Im letzten Satz wird das Wort ………….anfallenden………… ergänzt.

Text neu:
Bei gerichtlichen Mahnbescheiden  alle zusätzlich anfallenden Kosten.

Gelesen 2227 mal Letzte Änderung am Dienstag, 11 Februar 2020 15:40

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